Sektor

Gefahrenzonenpläne

Die Früherkennung von Naturgefahren wie Rutschungen, Steinschlag, Muren, Lawinen oder Überschwemmungen bildet die Grundlage für die Planung und Entwicklung der Landschaft. Unser Büro hat mehrere Gemeindegefahrenzonenpläne erstellt und eine Vielzahl an Bewertungen von spezifischen Flächen durchgeführt.

Um bestehende Ortschaften zu erweitern, neue Wohnbauzonen/Gewerbezonen und Infrastrukturen zu planen sowie Weiler und Streusiedlungen zu vergrößern, ist es vorab notwendig die Naturgefahren in den betroffenen Gebieten zu prüfen.

Leistungen

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Erstellung der Gefahrenzonenpläne im Sinne der geltenden Gesetzgebung.

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Geologisch-hydrogeologische Gutachten für BLP-Abänderungen entsprechend dem DLH Nr. 23/2019.

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Gefahren- und Kompatibilitätsprüfung im Sinne des Art.10 und 11 des DLH Nr. 23/2019.

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Kubaturverlegungen im Sinne des Art.12 des DLH Nr. 23/2019.

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Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gefahrenrückstufung.